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   LG Frankfurt/Main, 29.02.2012 - 5/24 Ns-3530 Js 202270/09 (21/10), 5/24 Ns - 3530 Js 202270/09 (21/10)   

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LG Frankfurt/Main, 29.02.2012 - 5/24 Ns-3530 Js 202270/09 (21/10), 5/24 Ns - 3530 Js 202270/09 (21/10) (https://dejure.org/2012,80867)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29.02.2012 - 5/24 Ns-3530 Js 202270/09 (21/10), 5/24 Ns - 3530 Js 202270/09 (21/10) (https://dejure.org/2012,80867)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - 5/24 Ns-3530 Js 202270/09 (21/10), 5/24 Ns - 3530 Js 202270/09 (21/10) (https://dejure.org/2012,80867)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • strafrechtsiegen.de

    Gefährliche Körperverletzung h heimliche Verabreichung von Medikamenten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Hamm, 25.10.2013 - 10 Sa 99/13

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrags

    Das gilt schon deshalb, weil die Klägerin angenommen haben könnte, dass die freiwillige Aufgabe des Arbeitsverhältnisses bei einem auch ohne Zutun der Beklagten nicht gänzlich ausgeschlossenen "Auffliegen" der Vorfälle das Interesse an einer Strafverfolgung und Bestrafung reduzierte (vgl. zur Berechtigung einer solchen Annahme nur AG Frankfurt 11. Januar 2010 - 920A Ls 3530 Js 202270/09 - 3014 - zu V der Gründe, PflR 2010, 585) .

    Jedoch durfte sie aufgrund der ihr berichteten Vorfälle vom 5. und 9. März 2012 (Weitergabe einer Tablette Tavor an die Schwesterschülerin P1 zur nicht ärztlich angeordneten Verabreichung an einen des Öfteren schellenden Patienten und nicht ärztlich verordnete Gabe einer Tablette Tavor an eine "nervende" Patientin) trotz nicht ausdrücklich vorgetragener nicht unerheblicher Beeinträchtigungen des körperlichen Wohlempfindens oder der körperlichen Unversehrtheit (vgl. BGH 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12 - Rn. 8, NStZ-RR 2012, 340) der betroffenen Patientin von zwei Fällen einer zumindest versuchten gefährlichen Körperverletzung gemäß §§ 224 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2; 22; 23; 25 Abs. 1 StGB ausgehen (vgl. LG Frankfurt 29. Februar 2012 - 5/24 Ns-3530 Js 202270/09 [21/10] - jurisRn. 58) .

    Das gilt namentlich für das Berufsverbot gemäß § 70 StGB, dessen von der Beklagten als mögliche Konsequenz erwogene Verhängung im vorliegenden Fall zumindest nicht völlig fernliegend war (vgl. AG Frankfurt 11. Januar 2010 - 920A Ls 3530 Js 202270/09 - 3014 - jurisRn. 48 f.; anders dann nur aufgrund der besonderen Prognose im Einzelfall die Berufungsinstanz: LG Frankfurt 29. Februar 2012 - 5/24 Ns-3530 Js 202270/09 [21/10]) .

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